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Ssozialfolio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung, Gestaltung, Betreuung und Weiterentwicklung von Websites sowie damit verbundene Leistungen zwischen sozialfolio – Johannes Osterkamp, Griether Feld 1, 47546 Kalkar (Grieth) (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung konkret beschriebenen Leistungen. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die individuelle Leistungsbeschreibung im Angebot. Auf der Website dargestellte Pakete, Preise und Beispiele sind unverbindliche Orientierung und stellen kein bindendes Angebot dar.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten u. Ä.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt. Verzögerungen, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer arbeitet als Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus; der angebotene Preis ist der Endpreis. Websites werden in der Regel zu einem einmaligen Festpreis erbracht – ohne Abo, laufende Verpflichtungen oder versteckte Posten. Sofern im Angebot ausdrücklich vorgesehen, kann bei größeren Projekten eine Anzahlung vereinbart werden. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Optionale laufende Leistungen (z. B. Hosting oder Änderungen nach Aufwand) werden nur erbracht und berechnet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 6 Fremdkosten (Domain, Hosting, Dienste Dritter)

Laufende Kosten für Domains, Hosting, E-Mail-Postfächer oder sonstige Dienste Dritter sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht in den Projektpreisen enthalten und werden gesondert ausgewiesen oder unmittelbar zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Für die Leistungen und Bedingungen dieser Drittanbieter gelten deren eigene Vertragsbedingungen.

§ 7 Termine und Fertigstellung

Genannte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus (§ 4).

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft es und erklärt die Abnahme in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das Werk in Betrieb nimmt (z. B. Live-Schaltung). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die fertige Website samt allen zugehörigen Zugängen sowie das umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für seine Zwecke zu nutzen, zu betreiben, zu ändern und durch Dritte weiterpflegen zu lassen. Die Website gehört damit dem Auftraggeber. Für die Umsetzung setzt der Auftragnehmer eine eigene, wiederverwendbare Bausteinsammlung (Framework, Code-Komponenten, Gestaltungsvorlagen) ein; an diesen zugrunde liegenden Komponenten sowie am allgemeinen Know-how behält der Auftragnehmer alle Rechte und darf sie in anderen Projekten weiterverwenden. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eingesetzte Fremdkomponenten (z. B. Bibliotheken, Schriften, Stock-Material) unterliegen den jeweiligen Lizenzen ihrer Rechteinhaber.

§ 10 Referenznennung

Der Auftragnehmer baut sein Portfolio im sozialen Bereich auf und ist berechtigt, erstellte Arbeiten unter Nennung des Auftraggebers als Referenz (z. B. auf der eigenen Website und in Portfolios) zu benennen und abzubilden. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen. Ein Urheberhinweis auf der Website des Auftraggebers erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; standardmäßig gehört die Website ohne einen solchen Hinweis dem Auftraggeber.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Nachbesserung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.

§ 12 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung vorgenommen hat.

§ 13 Kündigung

Die Erstellung einer Website erfolgt als einmaliges Festpreis-Projekt (Werkvertrag); ein Abo- oder Wartungszwang besteht nicht. Wurden ausnahmsweise wiederkehrende Leistungen ausdrücklich vereinbart (z. B. laufendes Hosting), können beide Seiten diese mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese AGB sind eine allgemeine Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.